Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen der Firma 

Lorenz Glas - und Gebäudereinigung

§ 1 Geltungsbereich


Vertragsgegenstand sind die angebotenen Leistungen.

Ein Vertrag über die Dienstleistung kommt mit einer mündlichen bzw. schriftlichen Bestätigung durch uns oder durch den Kunden über die Leistung gemäß unserem Angebot zustande. 

Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen an. 

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Abnahme und Gewährleistung


  1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei Fenster- und Glasreinigungen und/oder wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn vom Auftraggeber nicht noch am gleichen Tag, nach Beendigung der Arbeiten, eine Abnahme vorgenommen wird. Dies gilt auch für Arbeiten, die am Wochenende durchgeführt werden, von denen der Kunde / Auftragsgeber Kenntnis erhalten hat. (Schäden werden nur anerkannt wenn diese innerhalb von 24/48 Stunden bei uns angezeigt werden. Spätere Meldungen können nicht abgewickelt werden.)
  2. Bei einmaligen Werksleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme, ggf. auch abschnittsweise am Tage der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht unverzüglich nach, gilt das Werk als abgenommen.
  3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
  4. Wenn ein bestehender Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftragnehmer nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber keine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
  5. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.
  6. Unterschreibt der Auftraggeber, oder durch dessen Vertreter den Arbeitsnachweis OHNE Reklamation ist diese Arbeit als ordnungsgemäß ausgeführt worden, und es können somit keine Beanstandungen gelten gemacht werden.

§ 3 Haftung


  1. Bei Grundreinigungen und / oder regelmäßigen Unterhaltsreinigungen sind die zu reinigenden Flächen vom Auftraggeber frei zu halten. Für Schäden an lose herumstehenden oder liegenden Gegenständen die die durchzuführenden Arbeiten behindern übernehmen wir keine Haftung. Dem Auftraggeber obliegt allein die Fürsorgepflicht für sein Eigentum.
  2. Für Materialschäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
  3. Haftungsausschluss in der Glasreinigung: Wegen der herstellungsbedingten Oberflächenbeschaffenheit von beschichteten Gläsern und/oder vorgespannten ESG-Gläsern können bei der Reinigung, bereits vorhandene Schäden (verdeckt z.B. durch starke Verschmutzung oder Baustaub) sichtbar werden oder (auch bei Fachgerechter Reinigung) neue entstehen. Für Schäden wie Verätzungen, Kratzer, Schürfe oder Ähnliches die bei der Reinigung von beschichteten Gläsern und/oder vorgespannten ESG-Gläsern entstehen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Das gleiche gilt für Schäden die möglicherweise im Zusammenhang mit den zuvor durchgeführten Arbeiten anderer Unternehmen oder Privatpersonen verursacht wurden.
  4. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 4 Preise


Die Höhe des Preises für die Dienstleistung die Wir bei unseren Kunden anbieten, variiert dementsprechend. Da Wir arbeiten, wenn andere zu Hause sind, können die gesetzlich vorgeschriebene Zuschläge für Wochenendarbeiten und Nachtarbeiten (zwischen 22 Uhr und 5 Uhr) in Höhe von 30 Prozent hinzukommen.


Wenn das Geschäft ab 7 Uhr morgens für Kunden öffnet, reinigen Wir es in der Nacht.
Bei Reinigungsarbeiten an Sonntagen beträgt der Zuschlag 100 Prozent und an hohen Feiertagen, wie Ostern und Weihnachten sogar 200 Prozent.

An dieser Stelle möchten Wir der Vollständigkeitshalber aufklären, wofür die Einnahmen als Dienstleistungsfirma verwendet werden. Jeder Unternehmer weiß, dass mit einem Großteil davon die entstehenden Kosten gedeckt werden. Es geht nun also nicht darum, Fragen wie „Was kostet eine Reinigungsfirma“ oder „Wie viel kostet die Gebäudereinigung pro Quadratmeter / Stunde?“ zu beantworten. Wir möchten Ihnen verdeutlichen, was hinter dem Preis steht, den wir Ihnen anbieten. 

Das sind normale Unternehmenskosten und Ausgaben für Qualität und Nachhaltigkeit

§ 4.1 Unternehmenskosten in der Glas - und Gebäudereinigung

  • Miete für Unternehmensräume
  • BackOffice
  • Marketing
  • Fuhrpark
  • Maschinen und Geräte inkl. Wartung
  • Material / professionelle und qualitativ hochwertige Reinigungschemie
  • Beiträge zu Berufsgenossenschaft und Handwerkskammer
  • Versicherungen


Beispiele für weitere Ausgaben eines Reinigungsunternehmens

  • Qualitätskontrolle
  • Digitalisierung 
  • Klima- und Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit
    • Erwerb von leistungsstarken Maschinen mit wenig Verbrauch
    • Nutzung von umweltfreundlicher Reinigungschemie
  • Hygiene
    • Alle Wischbezüge und Tücher werden desinfizierend gereinigt
    • Wir verwenden stets frische Tücher (keine Mehrfachnutzung) 

§ 5 Zahlungsbedingungen


1. Rechnungen sind "NETTO" ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar. 

 Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG. 

2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tag des laufenden Monats fällig.

3. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

 § 6 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Lorenz Glas - und Gebäudereinigung und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
Abänderungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 

Diese Bedingung kann nur schriftlich geändert werden. 

 Stand der AGB´s 01.08.2021

- Aktualisiert am 02.01.2026 -